Auszug - Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen
Die Fraktion der SPD ist dem Antrag beigetreten. Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung: Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage des BVV-Beschlusses zu DS 1413/VIII „Grüne Innenhöfe in den Wohngebieten in Marzahn-Hellersdorf sichern“ die Planungsziele der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren 10-94 „Eisenacher Straße 35“, Bebauungsplanes 10-99 „Stollberger Straße 98, 100“ und 10-97 „Luzinstraße 11, 13“ dahingehend anzupassen, dass eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird und die Flächen als Gemeinbedarfsflächen festgesetzt werden. Hierzu wird ersucht, gegenüber dem Senat und der BIM Eigenbedarf an den genannten Flächen anzumelden und diese in das Bezirkseigentum zurück zuführen. Innerhalb des Bezirksamtes soll eine erneute Prüfung der einzelnen Fachbereiche über die Nutzung der genannten Grundstücke als Vorhalteflächen der ökologischen Infrastruktur durchgeführt werden. Erfolgt keine Festlegung als Vorhaltefläche, soll das jeweilige Grundstück als geschützte Grünfläche ausgewiesen werden.
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