Auszug - Situation in den Bürgerämtern allgemein  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 24.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Es gab zunächst einen Input des Amts, gegeben von Frau Hannebauer.

 

Einbürgerungsstelle: Die bislang offene Stelle konnte besetzt werden, sodass die Einbürgerungsstelle zeitnah wieder den Betrieb aufnehmen kann.

Bürgeramt Biesdorf: Wird zunächst zum 01.07. wegen mangelnder Klimatisierung geschlossen. Das neue Angebot des Vermieters liegt nun zur Prüfung bei der Senatsebene und das Bezirksamt erwartet von dort baldige positive Rückmeldung.

Seit 01.04 ist die zentrale Terminvergabe berlinweit in Kraft und funktioniert.

Für die Europawahl ist ein Bürgeramt komplett geschlossen, es gab Umsetzungen im Wege der Amtshilfe zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Wahl.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Steht das Bürgeramt Helle Mitte wieder zur Verfügung, wenn Biesdorf geschlossen wird? – Antwort: Ja.

Wie lange bleibt Biesdorf geschlossen? – Antwort: Voraussichtlich bis zum 15. September, es sei denn, das Wetter lässt eine frühere Öffnung zu.

Wie sicher ist die Zustimmung von SenFin zum Angebot des Vermieters, kann dieser sich darauf verlassen, um bauvorbereitende Maßnahmen durchzuführen? – Antwort: Das müsste nachgefragt werden, aber bis zum Ende des Monats Mai soll diese vorliegen.

Muss das Bürgeramt Biesdorf zum Einbau der Klimaanlage erneut geschlossen werden? – Antwort: Nach Auskunft des Bereichs FM ja, für ca. vier Wochen.

Haben die Bereiche ebenfalls neue Stellen beantragt? – Antwort: Ja, für den FB Wohnen, die Einbürgerungsstelle und das Standesamt.

Wie lange warte ich auf eine Ummeldung von erster Terminbuchung bis zur Bestätigung? – Aktuell insgesamt ca. sechs Wochen.

Damit verstoße ich dann aber doch gegen das Meldegesetz? – Antwort: Nein, solange sie eine Terminvereinbarung vorweisen können, verstoßen Sie nicht dagegen.

Ab wann brauchen wir für die Vorgänge keinen Termin mehr beim Bürgeramt, sondern können diese online erledigen? – Antwort: In Berlin für 2023 vorgesehen.


 
 

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