Auszug - Lösungen und Unterstützung für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD)
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich weiterhin bei der Senatsverwaltung für Finanzen sowie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Umsetzung der folgenden Punkte zur Verbesserung der Situation im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) einzusetzen:
• Umsetzung der Ausführungsvorschrift zum RSD zwischen Land und Bezirken, um unter anderem die Fallzahlrelation festzulegen • Eine Einstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Entgeltgruppe 11 • Öffnung des Zugangs für pädagogische und sozialwissenschaftliche Fachkräfte bei Sicherstellung der gleichgestellten Bezahlung • Staatliche Anerkennung der Studienabschlüsse aus anderen Bundesländern • Verkürzung des Einstellungsverfahrens.
Realisierung: Gemäß Geschäftlicher Mitteilung vom 02.03.2022 wird die DS nicht weiter behandelt. |
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