Auszug - Informationen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz - Insbesondere die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Bezirk: Zuständigkeit und Arbeitsweise. Auch Zusammenhang zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum darstellen.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 15.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Martin legt zunächst die Sachlage dar.

  • Die Verabschiedung des Gesetzes kam für die Verwaltung recht schnell;
  • Zuständigkeit beim bezirklichen Ordnungsamt sieht das BA nicht.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

  • Ist das nicht genau der Sinn des Gesetzes, Zuständigkeiten auf die Bezirksebene zu verlagern? Antwort: Einiges daran sollte gerade eher zu einer Zentralisierung führen und nicht zur Dezentralisierung.
  • Heißt dies also, dass das BA erst einmal abwartet, bevor Ämterstrukturen angepasst werden? Antwort: Im Gegenteil, wir haben angezeigt und werden dies offensiv vortragen, dass wir das bezirkliche Ordnungsamt mit den Anforderungen als fehlbelastet betrachten.
  • Gibt es denn Anzeigen im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung von Wohnraum? Antwort: Ja, und tatsächlich gibt es den Zusammenhang zwischen beiden Gesetzen.
  • Wie viele gewerbliche Anmeldungen liegen im Bezirk vor? Antwort: Muss nachgeliefert werden.
  • Das BA wird gebeten, fortlaufend über die Entwicklung zu berichten, wie die Umsetzung schließlich gesteuert wird. Antwort: Sobald entsprechende Entscheidungen vorliegen, wird das BA den Ausschuss unverzüglich informieren.

 

Ein erneutes Behandeln der Thematik wird unter dem TOP Arbeitsplan aufgerufen.


 
 

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