Auszug - Informationen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz - Insbesondere die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Bezirk: Zuständigkeit und Arbeitsweise. Auch Zusammenhang zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum darstellen.
BzStR Martin legt zunächst die Sachlage dar.
Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.
Ein erneutes Behandeln der Thematik wird unter dem TOP Arbeitsplan aufgerufen. |
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