Auszug - Bericht des Behindertenbeauftragten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Flender berichtet.

 

-            Aus Masterplan Integration und Sicherheit wird ein Projekt des Trägers BZSL finanziert: Strukturen für Geflüchtete mit Behinderungen werden untersucht und die Einrichtungen beraten.

-            Gespräch mit Leiter Bauaufsicht zur Umsetzung der Novellierung der Bauordnung Berlin hat stattgefunden.

  • Trotz einiger Verbesserungen werden private oder städtische Unternehmen nicht im ausreichenden Maße verpflichtet, rollstuhlgerechte Wohnungen zu bauen.
  • Erst ab der 5. Etage wird seniorengerechter Wohnbau zwingend vorgeschrieben.
  • Da der Bedarf absehbar steigen wird, sind alle Beteiligten Parteien aufgerufen, sich für eine bessere Festschreibung von rollstuhlgerechtem Wohnraum einzusetzen.

-            Koordinierungsstelle Inklusion wird auch im neuen Jahr in bewährter Weise die Thementische Inklusion“ anbieten. Nächster Thementisch wird am 24.10.2016 zwischen 16.00 und 18.00 Uhr zum Thema „Kultur, Freizeit und Reisen“ stattfinden.

-            IGA-Spaziergang wird am kommenden Dienstag, 13.09.2016, zwischen 14.00 und 16.00 Uhr stattfinden.

-            Der Beauftragte dankt allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre. Er regt an, für die kommende Wahlperiode wieder eine Trennung der beiden Ausschussthemenbereiche zu überlegen.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Kann am 13.09.2016 auch die Seilbahn getestet werden?
Antwort:
Vermutlich nur stationär.

 

Wie kommen die unterschiedlichen Zahlen zur Bedarfserhebung rollstuhlgerechten Wohnraums zustande?
Antwort:
Schon beim Bestand sind sich Verbände und Senat uneins, wie groß die Fehlmenge ist. Daraus ergeben sich deutlich unterschiedliche Projektionen des zukünftigen Bedarfs.

Besonderes Augenmerk ist auf die Stadtentwicklungsverwaltung zu richten.

 

Werden eigentlich Verwaltungsvorschriften vom Parlament erlassen?
Antwort:
Nein, die Ausführungsbestimmungen berühren den parlamentarischen Prozess nicht.

 

Es schloss sich eine grundsätzliche Diskussion über die finanzielle Ausstattung der Bereiche für Menschen mit Behinderungen an, die allgemein als dramatisch zu niedrig bewertet wurde, insbesondere angesichts der bereits gültigen rechtlichen Anforderungen (wie die UN-Behindertenrechtskonvention).


 
 

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