Auszug - Antragsportal für Einwohnerinnen und Einwohner einrichten
Änderung vom Antragsteller Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Internetportal einzurichten eingerichtet werden kann, über welches die Bürgerinnen und Bürger "Einwohneranträge" (siehe §44 BzVwG) einstellen und in kollaborativer Weise diskutieren, kommentieren und überarbeiten können. Das Bezirksamt wird weiter ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die nötigen Unterschriften für einen Einwohnerantrag über das Internetportal zu sammeln.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2014 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Einreicher geänderten Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Internetportal eingerichtet werden kann, über welches die Bürgerinnen und Bürger "Einwohneranträge" (siehe §44 BzVwG) einstellen und in kollaborativer Weise diskutieren, kommentieren und überarbeiten können. Das Bezirksamt wird weiter ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die nötigen Unterschriften für einen Einwohnerantrag über das Internetportal zu sammeln. |
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