Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der BVV  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 2.1.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 21:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
1144/VII Änderung der Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussGeschäftsordnungsausschuss
Verfasser:Ostertag, Olaf 
Drucksache-Art:AusschussantragAusschussantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Die BVV hat beschlossen:

 

Folgende Passagen der GO BVV der VII. Wahlperiode werden geändert:

 

  1. § 9 - Anwesenheit und Verhinderung
    Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

    "(2) Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte, die an Sitzungen eines Gremiums der BVV nicht teilnehmen können, haben dies der Vorsteherin/dem Vorsteher bzw. dem Büro der BVV anzuzeigen."
     
  2. § 13 - Einberufung
    Der bisherige Absatz 2, Satz 1, wird Absatz 2 und erhält folgenden Wortlaut:

    "(2) Der Ältestenrat tritt, wenn er nichts anderes beschließt, zwei Arbeitstage vor jeder ordentlichen Sitzung der BVV zusammen."
     
  3. § 13 - Einberufung
    Der bisherige Absatz 2, Satz 2 und 3, wird Absatz 3 und hat folgenden Wortlaut:

    "Er muss einberufen werden, wenn es eine Fraktion oder ein Viertel der Mitglieder der BVV verlangt.
    Er tritt ohne besondere Aufforderung stets unmittelbar nach Beendigung einer Sitzung der BVV zusammen, die wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen wurde."

    Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden Absätze 4 bis 7.
     
  4. § 19 - Verteilung
    Absatz 6 wird ergänzt. Als letzter Stabstrich wird hinzugefügt:

    "- Informationen über die Übergabe von Resolutionen"
     
  5. § 25 - Große Anfragen
    Absatz 4, Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

    "Sieht das Bezirksamt sich nicht in der Lage, die Anfragen in der Sitzung der BVV zu beantworten, muss dies begründet werden."
     
  6. § 28 - Mündliche Fragestunde
    Absatz 1, Satz 3 wird gestrichen:

    "Die Fragen werden von der Vorsteherin/dem Vorsteher verlesen."
     
  7. § 33 - Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen
    Absatz 6 erhält folgenden Wortlaut:

    "Bezirksverordnete dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz führen würden. Gleiches gilt für Bezirksverordnete in Angelegenheiten, in denen sie als Dienstkräfte einer Senatsverwaltung vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der Bezirksaufsicht oder einer möglichen Eingriffsentscheidung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b) gegenüber der Bezirksverwaltung wahrnehmen oder wahrgenommen haben."
     
  8. § 42 - Formen der Abstimmung
    Absatz 3, Satz 4 wird gestrichen:

    " Geheime Abstimmung hat Vorrang vor namentlicher Abstimmung."
     
  9. § 42 - Formen der Abstimmung
    Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:

    "Namentliche Abstimmung ist unzulässig über:
    - Stärke eines Ausschusses,
    - Überweisung in einen Ausschuss,
    - Sitzungszeit und Tagesordnung,
    - Schließung der Sitzung,
    - Anträge zur Geschäftsordnung."
     
  10. § 43 - Reihenfolge der Abstimmung
    Buchstabe (b) erhält folgenden Wortlaut:

    "(b) Überweisungen in Ausschüsse,"

 
 

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Büro der Bezirksverordnetenversammlung

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Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin