Auszug - Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes XXIII-6h vom Oktober 2010 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1212/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2087/VI Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes XXIII-6h vom Oktober 2010 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1212/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

·         Fragen zum Schallschutz und zur 2. Baureihe erläutert und diskutiert.

·         Sicherung der jetzigen Sportnutzung erhalten.

·         Bemerkungen im Ausschuss zur Wassersituation und zum Lärmschutz.

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sechs Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, die Vorlage zur beschließen.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan XXIII-6b vom 8. September 2009 mit seiner Begründung vom Oktober 2010 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.     Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-6b gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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