Auszug - Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 2.1.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
1729/VI Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei Zuwendungs- und Entgeltempfängern gesetzlich fixieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzBmin/BzStRin GesSozPers
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

  1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften) der GeschäftsführerInnen bzw. bezahlter Vorstände der Empfänger von Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarif- bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung die Mindestentlohnung unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

  Beschluss: 25.03.2010 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 10.11.2010 realisiert Verantwortlich:
BzBmin/BzStRin GesSozPers  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 25.06.2010  
Vermerk:

Realisierung:

siehe 88. Geschäftliche Mitteilungen vom 10.11.2010

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin