Auszug - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-15b-1 Landsberger Straße für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 670/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1140/VI Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-15b-1 Landsberger Straße für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 670/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

Hr. Weißbach (Stapl) berichtigt Aussagen und gibt diese zu Protokoll – siehe Anlage [Erklärung wird dem BVV-Büro als Datei übergeben und angefügt]

„Einen weiteren Schwerpunkt stellten die Belange des Artenschutzes dar. Wegen des zu erwartenden Eingriffs und der zwingenden Zulassungsvoraussetzungen des § 43 (5) BNatSchG wurden die genannten Flächen auf das Vorkommen darauf spezialisierter, gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten untersucht. Folgende faunistische Untersuchungen wurden im Frühjahr und Sommer 2008 durchgeführt:

-     Erfassung der Avifauna (Brutvögel),

·         Erfassung der Amphibien,

·         Erfassung der Fledermäuse.

Die vorliegenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass hier geschützte Arten vorhanden sind.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans schaffen unter Berücksichtigung aller privaten und öffentlichen Belange, insbesondere die zügige städtebauliche Entwicklung der Wohnbaufläche, einschließlich der erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen, die Voraussetzungen für einen Eingriff in Brutreviere für Vögel.

Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Flächen und des hier bereits bestehenden Planungsrechtes kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einer Art und Weise geplant wird, die sicherstellt, dass geschützte Arten oder ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt werden.  Das würde zu erheblichen Entschädigungsansprüchen führen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere die Festsetzung einer ca. 2,5 ha großen zusammenhängenden Grünfläche und die Bepflanzung der privaten Grundstücksflächen, gewährleisten trotz einem teilweisen Verlust einen weitestgehenden Erhalt von Nahrungs- und Bruthabitaten. Dem Plan stehen somit keine unüberwindbaren naturschutzrechtlichen Hinderungsgründe entgegen wie auch die Oberste Naturschutzbehörde im Rahmen der Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 12.8.2008 darstellte.

Unabhängig davon sind bei Beseitigung von vorhandenenbaulichen Anlagen wozu auch auf dem Gelände vorhandene Ruinen gehören Ausnahmegenehmigungen bei der Obersten Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen zu beantragen, wenn geschützte Arten vorkommen.

Um die in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Natur geäußerten, falschen Aussagen richtigzustellen, wird der Umweltbericht in dem Punkt „Schutzgut Tiere und Pflanzen“ hinsichtlich dem Umgang mit der Avifauna erweitert und für jede geschützte Art eine separate Betrachtung erfolgen. Fledermäuse sind durch den Eingriff lediglich bzgl. ihres Jagdgebietes geringfügig betroffen. Für die artenarme Amphibienfauna werden im weiteren Verfahren geprüft, ob Ersatzräume geschaffen werden können.“

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 10.03.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

Die Mitteilung des Ausschuss für Umwelt und Natur wird in Verbindung mit den Erklärungen des Stapl zur Kenntnis genommen und Gegenstand des nachstehenden Ausschussantrages:

Ausschussantrag

Ausschussantrag

 

Die BVV hat beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahren XXIII-15b-1 folgende Prämissen zu beachten:

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen des Bebauungsplanes bzw. vertraglicher Vereinbarungen für die Festsetzung bzw. schwerpunktmäßige Pflanzung einheimischer Gehölze auf den privaten Grundstücksflächen einzusetzen

2. Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Bebauungsplanes bzw. vertraglicher Vereinbarungen eine extensive Gestaltung der öffentlichen Grünfläche anzustreben und dabei auch die Möglichkeit der Einordnung temporärer Kleingewässer zu prüfen.

Begründung:
Durch geeignete Maßnahmen sollen die negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Brut- bzw. Nahrungshabitate begrenzt bzw. eine Verbesserung des mittlerweile eingetretenen ökologischen Zustandes angestrebt werden.

 

Abstimmungsergebnis:           13 Ja-Stimmen


 
 

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