Auszug - Quartalsbericht des JobCenters  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: JobCenter Berlin Marzahn-Hellersdorf, Raum 801
Ort: Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Müller, stellt in einer PowerPiont-Präsentation die Entwicklung der Tätigkeit seines

Der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Müller, stellt in einer PowerPiont-Präsentation die Entwicklung der Tätigkeit seines Hauses dar. Dabei stützt sich die Auswertung auf von der Bundesagentur erhobene Daten, im Bezirk werden keine Daten erhoben. Die Darstellung wird den Verordneten elektronisch zur Verfügung gestellt, eine gedruckte Fassung lag dem AS-Vorsitzenden vor. Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und die Eckzahlen zum Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGB III wurden als Tischvorlage an alle AS-Mitglieder ausgereicht.

Nachfragen:

·      Frau Reise: der Anteil der Aufstockungsgelder beträgt 50, wie groß ist der Anteil der Vollzeit-Beschäftigten unter den „Aufstockern“ – kann nicht ermittelt werden.

·      Herr Dr. Niemann: Wir brauchen Angaben zur Struktur der Arbeitssuchenden, um gezielte anstelle von Massen-Maßnahmen zu planen.

·      Herr Huhn fragt nach dem Erfolg privater Arbeitsvermittler: - deren Einbeziehung ist immer als eine Erweiterung der Such-Möglichkeiten positiv zu sehen.

·      Herr Ollech: Können Unternehmen des Bezirks freie Stellen direkt an das regionale JobCenter melden? - Nein.

·      BzStR Herr Gräff: Es gibt im öffentlichen Dienst ein Vielfaches von Bewerberinnen um Ausbildungsplätze der Privatwirtschaft, dort kann der Bedarf nicht immer gedeckt werden.

·      Frau Mientus: Geschlechtsspezifik? - 45 % der Arbeitssuchenden sind Frauen.

·      Frau Hildebrandt: Dauer der Widerspruchsbearbeitung, vorwurfsvolle Formulierung trotz zeitnaher Abgabe der Sterbe-Urkunde der Ehefrau nicht vermeidbar? – Die Widerspruchsbearbeitung dauert jetzt maximal  1 Jahr, jedenfalls über 3 Monate. Bei der Auslösung der Briefe aus vorgegebenen Textbausteinen kann angesichts der Menge keine individuelle Vorgehensweise von den Mitarbeiterinnen verlangt werden.


 
 

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