Drucksache - DS/1304/VI
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender
geänderten Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht auf der Basis der guten
Erfahrungen in der Zusammenarbeit und der bereits bestehenden Lichtenberger
Regelungen zwischen Bezirksamt und Jobcenter die Kooperationsvereinbarung
zwischen beiden Verwaltungen fortzuschreiben. Diese Kooperationsvereinbarung soll
das Ziel haben die Grundsätze, Instrumente und Abläufe der Zusammenarbeit von
Jugendamt und Jobcenter zu fixieren. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in mehreren Sitzungen
ausführlich mit der Zusammenarbeit zwischen beiden Verwaltungen und der bereits
bestehenden Kooperationsvereinbarung beschäftigt. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass die bereits bestehenden Vereinbarungen eine sehr gute
Grundlage sind und lediglich einer Fortschreibung zur Anpassung an teilweise
veränderte Rahmenbedingungen bedürfen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der
Kurzfristigkeit zwischen der Sitzung des JHA und dem Einreichungsschluss für
die BVV wurde die fristgerechte Einreichung versäumt. Diese Drucksache ist
bereits seit dem vergangenen Jahr im Geschäftsgang. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht auf die AkteurInnen im Jobcenter
zuzugehen und diese zur vertraglichen Fixierung der Zusammenarbeit anzuregen
und ggf. zu gemeinsamen Vereinbarungen zu kommen. Dies soll Ausgangspunkt
werden für die weitere Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden,
insbesondere für die betroffenen Menschen im gleichzeitigen Rechtskreis von
Jugendhilfe und Jobcenter. Grundlage dafür soll die Anregung der Bundesagentur
für Arbeit (Entwurf einer Kooperationsvereinbarung vom Dezember 2008) sein. Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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