Drucksache - DS/0861/VI  

 
 
Betreff: Trinkwasser auf öffentlichen Plätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Schreiben BA v. 25.06.2009 (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht:

sich gegenüber den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass diese auf öffentlichen Plätzen von Lichtenberg, wie zum Beispiel an einem der Zugänge zum Stadtpark Lichtenberg, Trinkwasserspender aufstellen und betreiben.

Begründung:

Öffentliche Plätze, wie Parks, Märkte und Spielplätze, dienen der Begegnung von Menschen, fördern ihre Kommunikation untereinander und tragen damit dazu bei, dass sie Verständnis für einander entwickeln und sich wohl fühlen. Das wird wiederum durch eine hohe Aufenthaltsqualität dieser Kommunikationsorte befördert.

In dieser Hinsicht wurde in Lichtenberg Beachtliches geschaffen; doch nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte. Gerade im Hinblick darauf den Bezirk auch für Touristen noch attraktiver zu machen, sind weitere Ideen gefragt. Dazu wären unter anderem Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen geeignet.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Durch die Berliner Wasserbetriebe wird im Jahr 2010 auf dem Stadtplatz Karlshorst (Ehrenfelsstraße) ein Trinkwasserspender errichtet. Dieser wird durch die Berliner Wasserbetriebe zwei Jahre lang betrieben. Nach Ablauf der Zweijahresfrist ist das Bezirksamt für die Unterhaltung des Trinkwasserspenders zuständig.

 

 

Berlin, den             .02.2010

 

 

 

 

                                                                                              

Emmrich                                                                                Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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