Drucksache - DS/0831/VI  

 
 
Betreff: Gegen Korruption und undurchsichtige Vergabepraktiken in Lichtenberg präventiv vorgehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
04.06.2008 
23. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
02.07.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
03.09.2008 
25. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
08.05.2008 
19. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft/Arbeit erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
22. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haus/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wurde ersucht zu prüfen, wie den Handlungsvorschlägen aus dem Korruptionsbericht von Transparency International Deutschland vom März 2008 entsprochen werden kann.

 

Zu den Maßnahmen des Bezirksamtes sollen unter anderem gehören:

-          die Benennung eines externen Ombudsmanns analog der Verfahrensweise im Bezirk Spandau, welcher dort anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten entgegennimmt,

-          ein entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann auf der Homepage des Bezirkes,

-          die Beteiligung des Bezirkes Lichtenberg am Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) nach dessen Einführung durch den Senat,

-          ein jährlicher Bericht der Bezirksbürgermeisterin vor der BVV zu Korruptionsfällen in Lichtenberg, zum Gefährdungsatlas, zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten sowie der zentralen Prüfgruppe, um im Bereich der Korruptionsbekämpfung Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen,

-          die Prüfung, in wie fern auf besonders korruptionsgefährdeten Stellen spätestens nach fünf Jahren ein Personalwechsel vorgenommen werden kann,

-          die Einrichtung eines Zuwendungsregisters.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Mindeststandards für die Korruptionsbekämpfung durch den Senat verpflichtend festgeschrieben werden.

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Die Beantwortung geht einher mit der Neufassung des Gefährdungsatlasses, dessen Fertigstellung sich aufgrund erhöhten Abstimmungsbedarfes mit den Fachabteilungen verzögert hatte.

 

Zu den einzelnen Punkten:

- Derzeit sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, analog der Verfahrensweise im Bezirksamt Spandau von Berlin, einen externen Ombudsmann zu bestellen.

Zum einen war es in der Vergangenheit so und wird es auch in Zukunft sein, dass die Arbeitsgruppe Antikorruption (AGK) Mitteilungen über Verdachtsfälle, auch in anonymer Form, entgegennimmt und diesen nachgeht.

 

 

                                                                                                                                                2

 

 

Der Leiter der AGK verfügt als Volljurist über die gleiche Qualifikation wie der Ombudsmann im Bezirksamt Spandau und damit wie dieser in der Lage, entsprechenden Hinweisen mit der nötigen Fachkunde und Sensibilität nachzugehen.

Im Abgeordnetenhaus laufen zudem zurzeit Beratungen, die darauf abzielen, einen Ombudsmann Berlin weit einzusetzen. Entsprechende Entscheidungen hierzu bleiben abzuwarten.

 

- Ein entsprechender Hinweis auf der Homepage des Bezirksamtes erübrigt sich deshalb.

Die AGK wird in Kürze auch im Internet präsent sein. Somit werden Information und Zugang nunmehr noch stärker für interessierte Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Auf die Möglichkeit, Hinweise auf Verdachtsfälle zu Korruption und Unregelmäßigkeiten zu geben, die natürlich auch in anonymisierter Form entgegen genommen werden, soll explizit hingewiesen werden.

 

- Die beabsichtigte Einführung des Business-Keeper-Monitoring-Systems (BKMS) ist vom Berliner Datenschutzbeauftragten wegen bestehender rechtlicher Bedenken nach wie vor untersagt. Somit stellt sich die Frage nach einer Einführung im Moment nicht. Nach Kenntnis des Bezirksamtes soll dieses System ohnehin zunächst auf Probe bei einer Senatsverwaltung eingeführt werden. Nach einer möglichen Einführung und Auswertung der Probephase wird das Bezirksamt erneut prüfen, ob eine Beteiligung des Bezirkes Lichtenberg hier in Frage kommt.

 

- Über die Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten sowie der zentralen Prüfgruppe berichtet die Bezirksbürgermeisterin im Rahmen ihres Jahresberichts.

 

- Die Grundsätze zum Personaleinsatz sind in den „Hinweisen und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin von März 2008“ (BA-Beschluss vom 13.05.2008; DS/0912/VI) niedergelegt. Eine Rotation wird dort analog der Berlin weiten Regelungen empfohlen, soweit dies fachlich und personalwirtschaftlich vertretbar ist. Tatsächlich ist es jedoch so, dass für eine regelmäßige Personalrotation weder die entsprechenden personalwirtschaftlichen Mittel noch fachlich geeignetes Personal zur Verfügung stehen. In den Fällen, in denen keine Rotation stattfinden kann, sind von den verantwortlichen Bereichen verstärkt andere Instrumente der Korruptionsprävention anzuwenden (Mehraugenprinzip, verstärkte Dienstaufsicht).

 

- Mit der Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit Dezember 2007 festgelegt, dass zur Herstellung von Transparenz Zuwendungen an juristische Personen nur bewilligt werden, wenn diese in die Veröffentlichung bestimmter Angaben im Internet eingewilligt haben. Dieses Zuwendungsregister ist für Lichtenberg im Aufbau begriffen und wird ab Juni 2009 veröffentlicht.

 

- Das Bezirksamt weist darauf hin, dass bisher alle Maßnahmen zur Korruptionsprävention, die der Senat zur Umsetzung empfohlen hat, im Bezirksamt Lichtenberg verwirklicht worden sind und dies, obwohl diese Empfehlungen für die Bezirke nicht verbindlich sind. Das Bezirksamt wird sich wie bisher auch weiter dafür einsetzen, alle Möglichkeiten der Korruptionsprävention zu nutzen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist und sachlich sinnvoll erscheint.

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                3

 

 

Gegenüber dem Senat wird sich das Bezirksamt weiterhin für entsprechend einheitliche und verbindliche Regelungen einsetzen.

 

 

 

 

 

Emmrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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