Drucksache - DS/0831/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin wurde ersucht zu prüfen, wie den Handlungsvorschlägen aus dem
Korruptionsbericht von Transparency International Deutschland vom März 2008
entsprochen werden kann. Zu den Maßnahmen des
Bezirksamtes sollen unter anderem gehören: -
die Benennung
eines externen Ombudsmanns analog der Verfahrensweise im Bezirk Spandau,
welcher dort anonyme Hinweise auf Korruption und Unregelmäßigkeiten
entgegennimmt, -
ein
entsprechender, gut sichtbarer Hinweis auf den externen Ombudsmann auf der
Homepage des Bezirkes, -
die Beteiligung
des Bezirkes Lichtenberg am Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) nach
dessen Einführung durch den Senat, -
ein jährlicher
Bericht der Bezirksbürgermeisterin vor der BVV zu Korruptionsfällen in
Lichtenberg, zum Gefährdungsatlas, zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten
sowie der zentralen Prüfgruppe, um im Bereich der Korruptionsbekämpfung
Prävention, Transparenz und Verantwortung zu unterstreichen, -
die Prüfung, in
wie fern auf besonders korruptionsgefährdeten Stellen spätestens nach fünf
Jahren ein Personalwechsel vorgenommen werden kann, -
die Einrichtung
eines Zuwendungsregisters. Darüber hinaus wird das
Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
Mindeststandards für die Korruptionsbekämpfung durch den Senat verpflichtend
festgeschrieben werden. Hierzu nimmt das Bezirksamt
wie folgt Stellung: Die Beantwortung geht
einher mit der Neufassung des Gefährdungsatlasses, dessen Fertigstellung sich
aufgrund erhöhten Abstimmungsbedarfes mit den Fachabteilungen verzögert hatte. Zu den einzelnen Punkten: - Derzeit sieht das
Bezirksamt keine Notwendigkeit, analog der Verfahrensweise im Bezirksamt
Spandau von Berlin, einen externen Ombudsmann zu bestellen. Zum einen war es in der
Vergangenheit so und wird es auch in Zukunft sein, dass die Arbeitsgruppe
Antikorruption (AGK) Mitteilungen über Verdachtsfälle, auch in anonymer Form,
entgegennimmt und diesen nachgeht. 2 Der Leiter der AGK verfügt
als Volljurist über die gleiche Qualifikation wie der Ombudsmann im Bezirksamt
Spandau und damit wie dieser in der Lage, entsprechenden Hinweisen mit der
nötigen Fachkunde und Sensibilität nachzugehen. Im
Abgeordnetenhaus laufen zudem zurzeit Beratungen, die darauf abzielen, einen
Ombudsmann Berlin weit einzusetzen. Entsprechende Entscheidungen hierzu bleiben
abzuwarten. - Ein entsprechender
Hinweis auf der Homepage des Bezirksamtes erübrigt sich deshalb. Die AGK wird
in Kürze auch im Internet präsent sein. Somit werden Information und Zugang
nunmehr noch stärker für interessierte Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Auf
die Möglichkeit, Hinweise auf Verdachtsfälle zu Korruption und
Unregelmäßigkeiten zu geben, die natürlich auch in anonymisierter Form entgegen
genommen werden, soll explizit hingewiesen werden. - Die beabsichtigte
Einführung des Business-Keeper-Monitoring-Systems (BKMS) ist vom Berliner
Datenschutzbeauftragten wegen bestehender rechtlicher Bedenken nach wie vor
untersagt. Somit stellt sich die Frage nach einer Einführung im Moment nicht.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes soll dieses System ohnehin zunächst auf Probe
bei einer Senatsverwaltung eingeführt werden. Nach einer möglichen Einführung
und Auswertung der Probephase wird das Bezirksamt erneut prüfen, ob eine
Beteiligung des Bezirkes Lichtenberg hier in Frage kommt. - Über die Arbeit des
Antikorruptionsbeauftragten sowie der zentralen Prüfgruppe berichtet die
Bezirksbürgermeisterin im Rahmen ihres Jahresberichts. - Die Grundsätze zum Personaleinsatz
sind in den „Hinweisen und Handlungsempfehlungen zur
Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin von März 2008“
(BA-Beschluss vom 13.05.2008; DS/0912/VI) niedergelegt. Eine Rotation wird dort
analog der Berlin weiten Regelungen empfohlen, soweit dies fachlich und
personalwirtschaftlich vertretbar ist. Tatsächlich ist es jedoch so, dass für
eine regelmäßige Personalrotation weder die entsprechenden
personalwirtschaftlichen Mittel noch fachlich geeignetes Personal zur Verfügung
stehen. In den Fällen, in denen keine Rotation stattfinden kann, sind von den verantwortlichen
Bereichen verstärkt andere Instrumente der Korruptionsprävention anzuwenden
(Mehraugenprinzip, verstärkte Dienstaufsicht). - Mit der Änderung der
Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist
seit Dezember 2007 festgelegt, dass zur Herstellung von Transparenz Zuwendungen
an juristische Personen nur bewilligt werden, wenn diese in die
Veröffentlichung bestimmter Angaben im Internet eingewilligt haben. Dieses
Zuwendungsregister ist für Lichtenberg im Aufbau begriffen und wird ab Juni
2009 veröffentlicht. - Das Bezirksamt weist
darauf hin, dass bisher alle Maßnahmen zur Korruptionsprävention, die der Senat
zur Umsetzung empfohlen hat, im Bezirksamt Lichtenberg verwirklicht worden sind
und dies, obwohl diese Empfehlungen für die Bezirke nicht verbindlich sind. Das
Bezirksamt wird sich wie bisher auch weiter dafür einsetzen, alle Möglichkeiten
der Korruptionsprävention zu nutzen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist
und sachlich sinnvoll erscheint. 3 Gegenüber dem
Senat wird sich das Bezirksamt weiterhin für entsprechend einheitliche und
verbindliche Regelungen einsetzen. Emmrich |
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