Drucksache - DS/0813/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: 1. Das Jugendamt hat sich mit beiliegendem
Schreiben an alle Betreiber von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, an
den Kita-Eigenbetrieb NordOst sowie an den Bezirkselternausschuss mit der Bitte
um Kenntnisnahme und Beachtung gewandt. Des Weiteren wird in der nächsten Arbeitsgemeinschaft nach §
78 SGB VIII - „Tagesbetreuung für Kinder“ - die Thematik nochmals aufgegriffen. 2. Das Amt für Schule und Sport wird sich
bei der nächsten Ausschreibung zur Schulspeisung dafür einsetzen, dass bei der
Zubereitung der Speisen oder Essenversorgung durch Dritte keine Zutaten
eingesetzt werden, die entsprechend der EU-Verordnung 1830/2003 seit dem 18.
April 2004 als "gentechnisch veränderte Bestandteile enthaltend" zu
kennzeichnen wären. Produkte, die nach der neuen Lebensmittelverordnung als
"ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden können, sind vorzugsweise
einzukaufen. Berlin,
den
Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Sehr geehrte Damen und Herren, die BVV Lichtenberg hat eine Drucksache mit folgendem Inhalt beschlossen:
Aus diesem Anlass möchte das Jugendamt alle Träger von Kindertagesstätten ersuchen, sich dafür zu engagieren, gentechnikfreies Essen in den Kitas anzubieten. Bitte bemühen Sie sich, in der Eigenherstellung und in der Essensversorgung durch Drittanbieter auf den Einsatz gentechnisch veränderter Bestandteile zu verzichten und verwenden Sie nach Möglichkeit vorzugsweise Produkte mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“. Als sehr gute Orientierungshilfe möchte Ihnen das Jugendamt den Einkaufsratgeber „Essen ohne Gentechnik“ von Greenpeace empfehlen (Quelle: www.EinkaufsNetz.org). In seiner Eigenschaft als einer des größten Kita-Träger des Landes Berlin könnte der Kita-Eigenbetrieb beispielhaft die gesunde Essensversorgung und die Unterstützung der Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes vorantreiben. Sollte es grundsätzlich nicht möglich sein, die Verpflegung in einer Kindertagesstätte danach auszurichten, bittet Sie das Jugendamt ausdrücklich, die Eltern in geeigneter Form darauf hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen K. Griep |
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