Tagesordnung - 46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport  

 
 
Bezeichnung: 46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport
Gremium: Schule und Sport
Datum: Di, 09.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Anlagen:
2015 Jahresbericht Fachbereiche Schule und Sport  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
Ö 3  
Bürgeranliegen und Inklusion      
Ö 4  
Berichte des Bezirksamtes, der Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung und des Bezirkssportbundes e. V.      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Verbesserung der Schulreinigung zügig umsetzen  
Enthält Anlagen
DS/1784/VII  
Ö 5.2  
Maßigkeit des in Karlshorst zu bauenden Sportplatzes nach Gesundheitskriterien richten (mitberatend)  
Enthält Anlagen
DS/1808/VII  
Ö 5.3  
Schulen brauchen (Frei-) Räume  
DS/1809/VII  
Ö 5.4  
Standort Sportplatz Karlshorst (federführend)  
Enthält Anlagen
DS/1819/VII  
Ö 5.5  
Neue Schulstandortplanung für Alt-Hohenschönhausen  
DS/1869/VII  
    21.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 10.18 - überwiesen
   
   
    09.02.2016 - Schule und Sport
    Ö 5.5 - vertagt
   
   
    12.04.2016 - Schule und Sport
    Ö 6.9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.05.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 9.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. Den reservierten Standort Konrad-Wolf-Straße für einen Schulneubau zu priorisieren und gegenüber dem Land als dringlich auszuweisen, um diesen aus den Sonderinvestitionen des Landes zu finanzieren.

 

  1. Darüber hinaus sollte im Rahmen der Planungsüberarbeitung die Einzugsgebietsplanung für die Schulstandorte in Alt-Hohenschönhausen überarbeitet werden.

 

  1. Die Planung am Schulstandort Roedernstraße, mobile Ergänzungsbauten (MEB) zu installieren, soll aufgegeben werden. Vielmehr sollte eine Prüfung erfolgen, ob auf dem vorhandenen Grundstück ein Neubau für die ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) realisiert werden kann.

 

 

Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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