Drucksache - DS/1784/VII
Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1784/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit der Verbesserung der Schulreinigungsleistungen im Bezirk zeitnah begonnen werden kann. Dabei ist zu prüfen wieweit ungebundene Mittel für die Schulreinigung in Form eines Feuerwehrfonds genutzt werden können. Die eingeplanten finanziellen Mittel im Titel 51701 sollten so eingesetzt werden, dass die von der BVV auf Grundlage des Einwohnerantrags zur besseren Reinigung an Schulen beschlossene Erhöhung der Reinigungsfrequenzen bereits mit dem alten Vertragspartner annähernd umgesetzt werden können und nicht erst mit der Neuvergabe.
Begründung: Im neuen Haushaltsplan für die Jahre 2016/17 sind für die Schulreinigung mehr finanzielle Mittel eingeplant, damit eine bessere Reinigungsleistung erreicht werden kann. Diese soll aber erst nach der Neuvergabe in Kraft treten. Die Ausschreibung der Leistungen der Schulreinigungen ist jedoch aufgrund der Entscheidung des Bezirksamts erst mit Beschluss des Haushaltsplans 2016/17 eingeleitet worden, so dass voraussichtlich erst ab Mitte 2016 die verbesserte Schulreinigung stattfinden wird, obwohl schon BVV und die Einreicher des Einwohnerantrags Anfang 2015 den Auftrag an das Bezirksamt gegeben hatten. Da bis zu diesem Zeitpunkt aber viel Zeit vergeht, sollte das Bezirksamt prüfen, ob die Möglichkeit besteht mit den jetzigen Vertragspartnern eine Erhöhung der Reinigungsfrequenzen zu vereinbaren und umzusetzen. Dafür sollte der Feuerwehrfonds und die eingeplanten finanziellen Haushaltsmittel genutzt werden.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob mit der Verbesserung der Schulreinigungsleistungen im Bezirk schon ab Januar 2016 begonnen werden kann. Dabei ist zu prüfen wieweit ungebundene Mittel für die Schulreinigung in Form eines Feuerwehrfonds genutzt werden können.
Die eingeplanten finanziellen Mittel im Titel 51701 sollten so eingesetzt werden, dass die von der BVV auf Grundlage des Einwohnerantrags zur besseren Reinigung an Schulen beschlossene Erhöhung der Reinigungsfrequenzen bereits mit dem alten Vertragspartner annähernd umgesetzt werden können und nicht erst mit der Neuvergabe.
Die BVV ist zeitnah über die Umsetzung bis spätestens Dezember zu informieren.
Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0 |
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