An dieser Stelle finden Sie umfassende Informationen zu Bebauungsplänen des Bezirksamts Lichtenberg. Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der Bauleitplanung, insbesondere wenn es um Bauvorhaben von öffentlichem Interesse geht.
Wir wollen Sie hier über alle Schritte der Bebauungspläne des Bezirks Lichtenberg auf dem Laufenden halten, Ihnen Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen sowie Sie über aktuelle Entwicklungen zum Thema in Kenntnis setzen.
Bebauungspläne legen die erlaubten Nutzungen in einem eingegrenzten Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder eines Stadtteils fest. Sie gelten als von der betreffenden Gemeinde verabschiedete Satzung und schaffen Baurecht. Normalerweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen, dem Teil A, der eine Planzeichnung umfasst und dem Teil B, der den ersten Teil in Textform erläutert. Wichtig ist auch, dass die Ziele, die Zwecke und die Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden.
Ein Bebauungsplan sagt noch nichts über den Charakter der Bebauung, wie zum Beispiel über die Gestaltung aus, sondern legt nur die Art der Nutzung, den Umfang der Nutzung, die überbaubaren Flächen sowie die Verkehrsflächen fest. Bedeutsam ist da zum Beispiel das Verhältnis von Grünflächen zur bebauten Fläche. Der Bebauungsplan hat klar festgelegte Grenzen und darf sich nicht mit anderen Bebauungsplänen überschneiden.
Besonders wichtig ist uns in Lichtenberg, Bürger*innen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben. Ihre Hinweise und Ihre Kritik sind uns sehr willkommen!
Sie können bei uns Bebauungspläne einsehen, die sich noch im Verfahren befinden oder bereits festgesetzt sind. An zwei Punkten im Verfahrensablauf können Sie sich beteiligen und Ihre Stellungnahme abgeben: 1. während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)) und 2. während der öffentlichen Auslegung (gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)).