Briefwahl

Bundestagswahl 2025

Wahlscheine dürfen erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landes- und den Kreiswahlausschuss und Druck der Stimmzettel erteilt werden. Ab wann die Ausstellung der Wahlscheine bzw. Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 möglich ist, wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Informationen zur Beantragung:

Die Beantragung kann
• schriftlich an das Bezirksamt Lichtenberg, Bezirkswahlamt, 10360 Berlin,
• per Fax an 9028 7080,
• per E-Mail an briefwahl@lichtenberg.berlin.de ,
• per Onlineformular auf der Internetseite der Landeswahlleitung oder
• persönlich in der Briefwahlstelle
erfolgen.

Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten.
Fehlen die Angaben, ist der Antrag unzulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt (gilt auch bei Familienangehörigen), muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Briefwahlstellen befindet sich im
  • Bezirkswahlamt, Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin, Erdgeschoss
    und
  • Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin, Raum 7

Sie haben die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten?

Die Bearbeitung der eingehenden Briefwahlanträge erfolgt grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen mit der PIN AG oder Deutschen Post versandt. Auf die Postlaufzeiten hat das Bezirkswahlamt keinen Einfluss.

Beachten Sie, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden.

Versichern Sie glaubhaft, dass Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen einschließlich Wahlschein nicht zugegangen sind, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden.