Schöffenamt

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Bewerbungsfrist ist abgelaufen

Am 16. März 2023 entscheidet die BVV Lichtenberg über die Vorschlagsliste. Das bedeutet, dass ab 15. März 2023 keine Bewerbungen mehr berücksichtigt werden können.

Öffentliche Auflegung

Vom 17. bis 21. April 2023 erfolgt die öffentliche Auflegung im Rathaus Lichtenberg. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, wenn in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (Unfähigkeit zum Schöffenamt) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz (ungeeignete Schöffen) nicht aufgenommen werden sollten. Der Einspruch ist entsprechend zu begründen.

Wie geht es weiter?

Die Vorschlagsliste wird anschließend dem zuständigen Richter/der zuständigen Richterin beim Amtsgericht übermittelt. Dort entscheidet der Schöffenwahlausschuss über die Berufung zum Schöffenamt. Über den Ausgang der Wahl informiert das zuständige Gericht voraussichtlich im Herbst 2023.