Tagesordnung - 25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
Gremium: Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
Datum: Mi, 28.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung      
Ö 3     Änderungen der GO      
Ö 3.1  
§ 19 GO "unverzüglich" Einladung des Vorstehers der BVV      
Ö 3.2  
§ 17 Abs. 8 GO und § 43 GO Protokolle und Dokumentation      
Ö 4     Überwiesene Drucksachen      
Ö 4.1  
Aufnahme der Möglichkeit von Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner in die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung (bitte die Stellungnahme des Rechtsamtes beachten)  
DS/0982/VII  
Ö 4.2  
Änderung des § 19 (2) Geschäftsordnung der BVV  
DS/1086/VII  
Ö 4.3  
Ergänzung der Geschäftsordnung der BVV  
DS/1088/VII  
    20.02.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.7 - überwiesen
   
   
    26.03.2014 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4.3 - vertagt
   
   
    28.05.2014 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4.3 - vertagt
   
   
    25.06.2014 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4.2 - vertagt
   
   
    27.08.2014 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 4.1 - vertagt
   
   
    24.09.2014 - Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
    Ö 3.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.10.2014 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der § 17 Abs. 8 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

"Über die Sitzungen der Ausschüsse werden von dem/der Schriftführer/in Protokolle geführt. Sie haben Beschlüsse und andere Ergebnisse der Sitzung wieder zu geben und sollen den Verlauf und die wesentlichen Sachargumente der Ausschusssitzung widerspiegeln. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokolle sind durch den/die Ausschussvorsitzende/-n und den/die Schriftführer/-in zu bestätigen und den Mitgliedern des Ausschusses, dem/der Vorsteher/-in, den Fraktionen sowie dem Bezirksamt in der Regel 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten und in dieser Sitzung zu bestätigen. Das Protokoll wird rechtsverbindlich durch Beschluss des Ausschusses, der dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung durch den/die Ausschussvorsitzende/n unverzüglich mitzuteilen ist."

Ö 4.4  
Namentliche Abstimmungen immer ermöglichen  
DS/1123/VII  
Ö 5  
Eingaben und Beschwerden aus VII      
Ö 6  
Sonstiges      
               
 
 

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