Drucksache - DS/1086/VII  

 
 
Betreff: Änderung des § 19 (2) Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
26.03.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
28.05.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
25.06.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden wird beauftragt bis zur BVV-Sitzung in Juni 2014 einen Vorschlag zur Präzisierung des § 19 (2) GO der BVV zu unterbreiten und zur Abstimmung vorzulegen. Dabei soll eindeutig geklärt werden, wie die Formulierung "unverzüglich" verbindlich interpretiert wird. 

 

Begründung:

Da es sich bei der BVV-Tätigkeit um Ehrenamt handelt, beschließen die Ausschüsse und die BVV ihre Termine i.d.R. für ein Jahr im Voraus, damit die BVO diese auch rechtzeitig z. B. mit ihrer beruflichen Tätigkeit abstimmen können.

Es ist ein demokratisches Recht der Fraktionen und der Bezirksverordneten (BVO) eine Sondersitzung der BVV zu beantragen. Um jedoch allen BVO die Teilnahme an Sondersitzungen zu ermöglichen, wäre es wichtig festzustellen, wie bei der Terminfindung für Sondersitzungen verfahren wird.

Da die BVO damit rechnen müssen, dass nach dem regulären Termin der BVV in der folgenden Woche eine Verlängerung der Sitzung stattfinden kann, würde die Präzisierung der Formulierung "unverzüglich" als "grundsätzlich der Termin der Verlängerung der BVV-Sitzung" zu einer besseren Planbarkeit der Sondersitzungen führen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen