Beschluss:
Dem JuKom e.V. werden für die Kleinkunstbühne anlässlich
der Fete de la Musique aus Sondermitteln der BVV
950,00
Euro
zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich dass der Verein
Folgendes nachreicht:
- die satzungsgemäße Unterschrift einer zweiten zur
rechtsgeschäftlichen Vertretung berechtigten Person auf dem Antragsformular
- den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit
- den Nachweis der Berechtigung zum Vorsteuerabzug
- Kostenangebote zu den Leihgebühren der Technik.
Die Mittel sind im Kapitel 4010 Titel 68425 einzustellen.