Eine Person darf PSM beruflich anwenden, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Sachkundige sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises, eine behördlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Bild: Pflanzenschutzamt Berlin
-
Informationsblatt zur Entsorgung
PDF-Dokument (1.2 MB)
Kontakt
Pflanzenschutzamt Berlin