Am 08. September 2021 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten. Zusammen mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 18. August 2021 ist sie Teil des Insektenschutzpaketes der Bundesregierung.
Sie beinhaltet u.a. ein Verbot der Anwendung von Glyphosat haltigen Herbiziden in naturschutz- und wasserrechtlichen Schutzgebieten und sieht ein Anwendungsende in Deutschland mit Ablauf des Jahres 2023 vor.
Verboten ist nunmehr die Glyphosat Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, d.h. im Stadtgrün, aber auch im Haus- und Kleingartenbereich, soweit bestandskräftige Zulassungen nicht entgegenstehen.
Im Ackerbau gelten ab sofort Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat Herbizide, insbesondere für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung. Eine Anwendung unmittelbar vor der Ernte ist grundsätzlich verboten.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlicher untergeordneter Bedeutung, gilt ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 Metern oder von 5 Metern, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist.