Pflanzengesundheitskontrolle

Pflanzengesundheitsuntersuchung im Betrieb

Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle in Berlin überwacht eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten an Pflanzen und hilft damit maßgeblich den Schutz der Berliner Pflanzen vor neuen unbekannten oder unberechenbaren Gefahren sicherzustellen.

Icons zu Pflanzenschädlingen (Bakterien, Insekten, Nematoden, Pilze, Viren, Schnecken)

Phytosanitärer Status für das Land Berlin

Auf Grundlage regelmäßig wiederholter statistisch basierter Erhebungen priorisierter und mit besonderer Verordnungen geregelter Schädlinge sowie weiterhin planmäßig durchgeführten Erhebungen sonstiger Unionsquarantäneschädlinge und Auswertungen der beim Pflanzenschutzamt eingegangener Meldungen aus Wissenschaft und Bevölkerung wird amtlich festgestellt:

Berlin ist ein befallsfreies Gebiet in Bezug auf die in der VO (EU) 2019/2072 aufgeführten Schädlinge sowie in Bezug auf die in weiteren Verordnungen pflanzengesundheitlich geregelten Schädlinge entsprechend den einschlägigen internationalen Regelungen.

Besondere Anforderungen der einschlägigen Vorschriften für nicht beifallsfreie Gebiete sind in Bezug auf eine Pflanzenpassausstellung in Berlin aktuell nicht zu beachten!

Schädlingserhebung mit Fallen

Schädlingserhebung mit Fallen

Aufgaben der Pflanzengesundheitskontrolle

  • Überprüfung und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, um ‘sogenannte’ Quarantäneschadorganismen aufzuspüren oder den Gesundheitszustand der Waren diesbezüglich zu zertifizieren (Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen).
  • Registrierung, Ermächtigung und Kontrolle von Unternehmerpflichten und Pflanzenbeständen, die (pflanzenpasspflichtige) Pflanzen erzeugen oder handeln.
  • Erhebung des Auftretens und Verbreitungsstatus sowie Tilgung von Pflanzenschädlingen durch fortlaufende regelmäßige Sicht- und Fallenkontrollen in Berlin und Anordnung von gezielten Maßnahmen bei Verdachtsfällen.
  • Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen, insbesondere der EU-Verordnung 2016/2031 sowie dem Pflanzenschutz- (PflSchG) und Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG).
  • Eine Beratung der Berliner Freizeitgärtner wird von den Mitarbeitenden der Pflanzengesundheitskontrolle nicht angeboten!
    Auskunft und Beratung finden hier: Service zum Pflanzenschutz

Aktuelles

Registrierungspflicht für Holzhändler

Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen.

Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen (Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ im Bereich „Anträge und Formulare“)

Herausforderungen in Berlin

  • Berlin ist ein Handelszentrum und Touristenmagnet. Handel und die Globalisierung führen dazu, dass Pflanzen und Erzeugnisse aus aller Welt importiert werden – dies erhöht, ohne amtliche Kontrolle, das Risiko neuer Schädlings- oder Krankheitsausbrüche. Viele dieser neuen Schadorganismen haben in Deutschland keine natürlichen Feinde und können ungehindert massive Schäden anrichten.
  • Eine unkontrollierte Ausbreitung neuer Schadorganismen schadet damit dem vielfältigen Berliner Stadtgrün, wie den zahlreichen Straßenbäumen, Parkanlagen und Grünflächen, den bedeutenden Institutionen wie dem Tierpark, dem Zoo und dem Botanischen Garten, den Berliner Wäldern, dem Berliner Gartenbau und seinen Baumschulen und den landwirtschaftlichen Unternehmern.
  • Zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch den in Berlin deutlich spürbareren Klimawandel mit Hitzetagen, Wärmeinseln und Trockenphasen und weiteren Faktoren wie Streusalz und Bodenverdichtungen, sind neue Schädlinge nochmals weitere Stressoren für das Berliner Stadtgrün, die unersetzliche Verluste zufügen.
  • Amtliche Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle dienen daher der Regulation von Schadorganismen und maßgeblich dem Erhalt des Stadtgrüns von Berlin. Die Sicherstellung der Pflanzengesundheit schützt damit nicht nur die Berliner Pflanzen, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes Berlins.

Rechtliche Bedeutung für Unternehmen

  • Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse produzieren oder handeln (importieren und exportieren) müssen sich im Pflanzengesundheitsregister erfassen lassen und unterliegen regelmäßigen amtlichen Kontrollen.

Zusammengefasst leistet die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle einen wesentlichen Beitrag für die Artenvielfalt und für die ökonomische Stabilität der ‘grünen’ Unternehmen der Stadt und ist damit ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin.

Grafik

Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen

Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen

Merkblätter

  • Informationen zum Pflanzenpass nach der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

    gültig ab dem 14. Dezember 2019

    PDF-Dokument (5.5 MB)

Service

Büro-Öffnungszeiten und Abfertigungszeiten
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr
oder in Ausnahmefällen nach Vereinbarung