Zuständigkeiten

Zuständigkeiten bei befallenen Eichenbäumen und mögliche Gegenmaßnahmen

Bei Befall auf privaten Grundstücken:

  • Eigentümer und Nutzer

Bei Befall auf öffentlichen Grundstücken:

  • Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke

Bei massivem Befall an besonders sensiblen Bereichen im Berliner Wald – wie z. B. Waldspielplätzen: