Zuständigkeiten

Zuständigkeiten bei befallenen Eichenbäumen und mögliche Gegenmaßnahmen

Bei Befall auf privaten Grundstücken:

  • Eigentümer und Nutzer

Bei Befall auf öffentlichen Grundstücken:

  • Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke

Bei Befall im Berliner Forst an Waldbäumen bei massivem Befall an besonders sensiblen Bereichen – wie z.B. Waldspielplätzen: