Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Sachkundenachweis

Wer nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten ausübt, benötigt einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz im Scheckkartenformat:

  • Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden,
  • Personen die über Pflanzenschutz beraten,
    Darunter sind Personen zu verstehen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder einer gewerblichen Dienstleistung Beratung zum Pflanzenschutz und zur sicheren Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erteilen. Hierzu gehören private selbständige und öffentliche Beratungsdienste und Handelsvertreter der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln.
  • Wer Personen anleitet oder beaufsichtigt, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen, z.B. in Baumärkten, Gartenfachgeschäften oder Blumenläden
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel über das Internet in Verkehr bringen – auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten, z.B. Privatpersonen, die über Internetplattformen wie Ebay solche Produkte anbieten.

Alle Informationen zur Beantragung und zur Ausstellung finden Sie in unserem Infoblatt:

  • Infoblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

    PDF-Dokument (234.2 kB)

  • Regelungen zur Sachkunde für die Abgabe und Verwendung von Biozid-Produkten

    PDF-Dokument (452.3 kB)

Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz:
Der Gesetzgeber hat von der Sachkundepflicht nur wenige Ausnahmen vorgesehen. So ist kein Sachkundenachweis erforderlich für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten, sofern dies unter Verantwortung und Aufsicht durch eine Person mit Sachkundenachweis erfolgt. Dies bedeutet, dass die sachkundige Person während der Anwendung anwesend sein und ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen muss. Zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt muss vor der Anwendung außerdem eine Unterweisung durch die sachkundige Person erfolgt sein.
In der Leitlinie der Länder zur Festlegung von einfachen Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz haben die Länder weitere Tätigkeiten abschließend gelistet, die als einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz gelten und weiterführende Informationen zusammengefasst.

  • Leitlinie „Einfache Hilfstätigkeiten Pflanzenschutz“

    PDF-Dokument (522.3 kB)
    Dokument: Pflanzenschutzdienste der Länder

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