Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin

  • Blautafel

    Blautafel

  • Spinnmilben an Bohnen

    Spinnmilben an Bohnen

  • Laborproben

    Laborproben

  • Insektenhotel

    Insektenhotel

  • Gewächshaus

    Gewächshaus

  • Gurken

    Gurken

  • Im Gewächshaus

    Im Gewächshaus

  • Schneeball im Außengelände

    Schneeball im Außengelände

  • Apfelanlage

    Apfelanlage

  • Gewächshaus

    Im Gewächshaus

  • Kalanchoe

    Kalanchoe

  • Kastanienbaum

    Kastanienbaum

Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die europäisches und nationales Recht im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit im Land Berlin vollzieht.

Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Anforderungen, die sich aus der Nutzung und Bewirtschaftung der Pflanzen und Pflanzenbestände in den Ökosystemen einer Kulturlandschaft ergeben, in der sich unter den natürlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten und Bedingungen der Mark Brandenburg, die Großstadt Berlin entwickelt hat.

Im Stadtgebiet Berlin findet man heute nur noch eine kleine landwirtschaftliche Nutzfläche. Nicht unterschätzt werden kann und darf jedoch der Aufgabenkreis, der dem Pflanzenschutzamt aus dem Bereich des Stadtgrüns erwächst.

Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern.

Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin, die sich den europäischen und nationalen Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen ergeben:

  • die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden soll, die entweder auf Unionsebene oder von den Mitgliedstaaten zur Anwendung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit erlassen wurden:
    • Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen: die Bestimmung der
      Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß,
    • das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Das bedeutet im Einzelnen:
  • die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen,
  • die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen,
  • die Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen,
  • die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche,
  • Mitwirkung an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz,
  • die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken,
  • die Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche,
  • die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen, über durchgeführte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach entsprechenden Vorgaben,
  • die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. außerhalb landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Flächen.