Drucksache - 0107/XIX-02
Sachverhalt:
Text siehe Anlage Bezirksamt Reinickendorf von Berlin 22.10.2013 Abt. Jugend, Familie und Soziales
An die Drucksache Nr. 0107-02 Bezirksverordnetenversammlung XIX. WP von Berlin-Reinickendorf
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2012 - Drucksache Nr. 0107/XIX-02 -
"Den freien Trägern wird ihre Zuwendung entsprechend dem Abschluss der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes erhöht. Dies greift analog zu den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst."
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Entsprechend der im 1. Zwischenbericht vom 14.09.2012 gemachten Ausführungen hatten die Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, entsprechende Anträge zur Erhöhung der Personalkosten zu stellen. Insgesamt erhöhten sich die Zuwendungen dadurch um folgende Beträge:
In den Beträgen des Jugendamtes sind auch die Erhöhungen für die freien Träger der Schulstationen enthalten (2012: 7.128,13 ?/2013: 18.423,93 ?). Mit diesen wurden bereits vor einiger Zeit Leistungsverträge abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte bis 2012 jedoch noch aus Zuwendungen. Um dem mit der Drucksache Nr. 0107/XIX-02 zum Ausdruck gebrachten Willen der BVV auch gegenüber den freien Trägern der Schulstationen Rechnung zu tragen, wurden in Übereinstimmung mit den betreffenden Trägern die Leistungsverträge in Bezug auf die Erhöhung der bisher festgelegten Personalkosten für die festangestellten Mitarbeiter/innen um 3,5 % geändert. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass die erhöhten Zuwendungsbeträge bei diesbezüglich konstantem Output (Mengen) im Kontext der Kosten- und Leistungsrechnung in den korrespondierenden Produkten zu einer Anhebung der Stückkosten beitragen und somit vor dem Hintergrund, dass die anderen Bezirke Berlins keine analoge Erhöhung der Zuwendungen vorgenommen haben, in der Folge auch die Relation zwischen den Ist-Kosten und dem jeweils zugewiesenen Budget unter Berücksichtigung spezifischer Modellvarianten (z.B. Budgetierungsobjekt und kennzahlengestütztes Planmengenverfahren in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII) entsprechend negativ beeinflussen.
Die Erhöhung des Personalkostenanteils in der Zuwendung des Amtes für Soziales führt ab dem Jahr 2013 zu Ausgaben, die derzeit geringfügig über dem zugewiesenen Produktbudget liegen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei weiteren Kostenerhöhungen oder weniger erbrachten Mengen das Produktbudget weiter überschritten werden würde.
Die einseitige Erhöhung der Personalkostenanteile für die Zuwendungsempfänger in Reinickendorf, die nicht zwangsläufig zu höheren Mengen führt, kann auch in den Folgejahren dazu führen, dass mit dem zugewiesenen Budget die Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Ein Ausgleich zwischen dem zugewiesenen Budget und dem höheren Bedarf für Zuwendungsempfänger durch die Abteilung Jugend, Familie und Soziales kann nur zu Lasten des Personal- und Sachhaushaltes erfolgen. Bei zukünftig abgesenktem Teilplafond Personal ist zu erwarten, dass dies zunehmend schwieriger wird.
Anders stellt sich der Sachverhalt im Bereich der zuwendungsfinanzierten Projekte zur Umsetzung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) des Landes Berlin dar. Das PEP bildet die Grundlage und den verbindlichen Rahmen für die Entwicklung regionaler Versorgungsstrukturen für psychisch erkrankte und suchtkranke erwachsene Menschen. Ziel ist es, ein regionalisiertes Hilfesystem zu schaffen, welches die Pflichtversorgung der o. g. Zielgruppe im Land Berlin sicherstellt. Es wurden daher Standards der Versorgung mit Platzzahlen und Personalschlüssel pro Bezirk festgelegt. Die Finanzausstattung der Bezirke wird auf Grundlage eines kennzahlengestützten Planmengenverfahrens ermittelt und jährlich angepasst. Bei der Ermittlung der Planmengen werden zu 50% die sozialstrukturell gewichteten Bevölkerungszahlen der Bezirke berücksichtigt. Diese ergeben sich jeweils hälftig aus Sozialstrukturindex und sozialräumlicher Entwicklungstendenz. Hinzu kommen die Erstkontakte in den Sozialpsychiatrischen Diensten (10%) sowie die ungewichtete Bevölkerung (40%).
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0107/XIX-02 damit als erledigt zu betrachten.
Andreas Höhne Stellvertretender Bezirksbürgermeister
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