Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 07.10.2020 zur Drucksache Nr. 0638/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Holzhauser Straße zwischen Jacobsenweg und Miraustraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen zur Einhaltung der temporären Geschwindigkeitsreduzierung zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 30 durchgeführt werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich, wie gewünscht, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür eingesetzt, in der Holzhauser Straße zwischen Jacobsenweg und Miraustraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen zur Einhaltung der temporären Geschwindigkeitsreduzierung zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 30 durchzuführen.
Von der Senatsverwaltung erhielt es folgende Antwort:
„[…] Kernaufgabe polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist die Verhütung von Verkehrsunfällen und damit der Schutz von Leib und Leben. In diesem Zusammenhang sind bei der Entscheidung zum Einsatz von vorhandener Messtechnik zur Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig folgende Messorte zu berücksichtigen:
- Nach der Verkehrsunfallanalyse erkannte Unfallhäufungsstrecken,
- besonders schutzwürdige Straßenbereiche im Umfeld von z.B. Schulen und
Kindertagesstätten (während der Nutzungszeiten) sowie Seniorenheimen,
- Straßen in reinen Wohngebieten und in deren unmittelbaren Umfeld, in denen nach
polizeilichen Erkenntnissen vermehrt gefährdende Geschwindigkeitsüberschreitungen
feststellbar sind,
- sonstige Strecken im Stadtgebiet, auf denen regelmäßig bedeutsame Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert werden,
- sich häufende Bürgerbeschwerden zu bestimmten Straßenabschnitten.
Die Reihenfolge dieser Aufzählung bestimmt im täglichen Dienst sowohl den Priorisierungsgrad bei der Auswahlentscheidung als auch die Kontrollintensität.
Vor dem Hintergrund, dass in der Nachtzeit deutlich weniger Dienstkräfte für Einsätze der Geschwindigkeitsüberwachung zur Verfügung stehen, kommt der zielorientierten Auswahl unfallrelevanter Strecken eine wesentliche Bedeutung zu. Im Lichte dessen und der in diesem Zusammenhang vornehmlichen Fokussierung auf die Hauptunfallursachen können reine Lärmschutzkontrollen in geschwindigkeitsreduzierten Straßen regelmäßig nicht durchgeführt bzw. nicht weiter intensiviert werden, sofern nicht mindestens eine der o.g. Priorisierungskriterien bejaht wird und gleichzeitig Verkehrssicherheitsaspekte eine konkrete Relevanz haben.
Im Ergebnis bedauere ich, Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein anderes Ergebnis mitteilen zu können.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass der Einsatz von Dialog-Displays geeignet ist, um den Kraftfahrzeugfahrenden ihre tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit deutlich vor Augen zu führen und um sie zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Damit dient diese Technik neben der Verkehrssicherheit auch dem Lärmschutz. Zudem können in der Auswertung der Messdaten auch konkrete Erkenntnisse zu Schwerpunkten von Geschwindigkeitsüberschreitungen gewonnen werden. Daher bitte ich Sie darum, den Einsatz von Dialog-Displays an der in Rede stehenden Stelle zu prüfen. […]“
Das Bezirksamt verfügt aktuell über 19 Dialog-Displays, deren Aufstellung durch die Abteilung Bauen, Bildung und Kultur koordiniert wird. Allerdings ist die Nachfrage nach entsprechenden Standorten schon jetzt erheblich größer als die Zahl der verfügbaren Geräte. Diese werden zurzeit überwiegend im Bereich sensibler Einrichtungen wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Seniorenwohneinrichtungen aufgestellt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0638/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Vertagung