Drucksache - 1779/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, verstärkt Kontrollen durch die zuständige Behörde gegen Verstöße der STVO (Parkverbot), vor o.g. Kita durchzuführen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 über die durchgeführten Kontrollen und Ergebnisse zu berichten. Begründung: Vor der Kita sind Fuß- und Radweg sowie die Einfahrt zur Kita permanent zugeparkt, obgleich Halteverbot vor der Einfahrt zur Kita und den der Kita gegenüber liegenden Häuser angeordnet ist. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Kinder durch mangelnde Straßeneinsicht dar, sondern gefährdet auch die Zufahrt für die Feuerwehr |
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