Drucksache - 1722/VIII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Fußweg südöstlich der Mahlsdorfer Grundschule für die öffentliche Nutzung freizugeben. Begründung: Der Weg stellt eine Wegebeziehung zwischen Marderweg und Feldrain dar, ermöglicht dem Fuß- und Radverkehr eine kürzere Alternative zur eigentlichen Straßenbeziehung und wurde durch die Bevölkerung auch über viele Jahre so genutzt. Durch Vermessung des Schulgrundstückes wurde festgestellt, dass der Weg Teil des Schulgrundstückes ist. Das Schulamt hat sich zur Nutzung des gesamten Grundstückes entschieden, womit eine starke Einschränkung des Fuß- und Radverkehrs vorliegt. |
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