Drucksache - 1239/VIII
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass der Gedenkstein für die Gefallenen des ersten Weltkrieges auf dem Gelände der Biesdorfer Kirche in die Denkmalliste des Landes aufgenommen wird. Begründung: Dieses Denkmal ist weiterhin eine Stätte der Trauerarbeit für die Nachkommen. Er dokumentiert aber auch öffentlich sichtbar die Verluste an Söhnen, Brüdern und Vätern, die durch diesen Krieg für die Zivilbevölkerung entstanden. Stätten, die so die negativen Auswirkungen von Kriegen auf die Bevölkerung erlebbar machen, sind ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur und verdienen deshalb besonderen Schutz. |
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