Drucksache - 1512/V  

 
 
Betreff: Errichtung kommunaler Eigenbetriebe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PDSBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
24.05.2006    104. Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDS PDF-Dokument
2. Bericht auf Empfehlung der BVV PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    16.05.2006

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 01.06.2006

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr.1512/V aus der 36. BVV vom 26.08.2004

                       

                        Errichtung kommunaler Eigenbetriebe

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Der Empfehlung der BVV konnte gefolgt werden.

 

Die zuständigen Bezirksamtsmitglieder haben sich dafür eingesetzt, dass der Eigenbetrieb Kindertagesstätten NordOst zum 01.01.2006 gegründet wurde.

 

Weiterhin konnte auf Initiative der Bezirksstadträe für Jugend erreicht werden, dass die Senatsverwaltung für Finanzen eine Absenkung des zu erwirtschaftenden Eigenanteils in der Kostenblattfinanzierung von 9 auf 7,5 % vereinbart hat.

 

Eine weitere Absenkung des Eigenanteils von 0,5 % ist für das Jahr 2007 vorgesehen (Schreiben Sen Fin II G_HB-1901-1/2004).

 

Die Initiative der Bezirksstadträte für Jugend führte weiterhin dazu, dass die Senatsverwaltung für Finanzen folgende Maßnahmen zum Ausgleich der strukturellen Benachteiligung der Kita-Eigenbetriebe beschlossen hat:

 

1. die Mehrkosten aufgrund der Besitzstandswahrung für Vermittlungsgruppenlei-ter/innen werden entsprechend der Zusage vom Sommer 2005 gegenüber den Bezirken auch weiterhin zugunsten der Eigenbetriebe über die Basiskorrektur ausgeglichen,

 

2. im Umfang der aus dem Anwendungstarifvertrag unmittelbar resultierenden Stellen zum Ausgleich der Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit wird Erzieherpersonal aus dem ZeP ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt,

 

3. im Umfang der im Frühjahr 2004 den Bezirken aus der Belegungsanalyse 2003 belassenen Stellen (ursprünglich 251) zum Teilausgleich von individualrechtlichen Ansprüchen auf Freizeitausgleich wird ebenfalls Erzieherpersonal aus dem ZeP ohne Kostenerstattung zur Verfügung gestellt,

 

4. die Zusatzkosten aus dem Vergütungsgruppenzuschlag des BAT für Erzieher/innen werden durch Berücksichtigung in der Basiskorrektur teilweise ausgeglichen.

 

 

Dr. Schmidt                        Dr. Manuela Schmidt

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Jugend und Familie

 

 
 

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