Drucksache - 1928/VI
Die BVV möge beschließen:
1. keine weiteren Schritte zur Realisierung einer Wasserskianlage mit Badestelle am Elsensee vorzunehmen, da sich die Voraussetzungen für diese Zielsetzung nach dem Abschluss der Kiesförderung (1996) grundlegend verändert haben. 2. der BVV zu berichten, wie das Bebauungsplanverfahren XXIII-34 kostenneutral beendet und eingestellt werden kann.
Ursprungstext: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht: 1. keine weiteren Schritte zur Realisierung einer Wasserskianlage mit Badestelle am Elsensee vorzunehmen, da sich die Voraussetzungen für diese Zielsetzung nach dem Abschluss der Kiesförderung (1996) grundlegend verändert haben. Zudem haben mehrere ökologische Gutachten deutlich gemacht, dass eine Nutzung als öffentliche Badestelle einen nachhaltigen Schaden an dem Biotop verursachen würde. 2. der BVV zu berichten, wie das Verfahren kostenneutral beendet und eingestellt wird. Der BVV ist bis zur Sitzung im Oktober 2010 zu berichten. Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 12.10.2010 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen:
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