Drucksache - 1712/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass bei Änderung der Einschulungsbereiche für Geschwisterkinder weiterhin
uneingeschränkt die Ausnahmeregelung zur Aufnahme auf die Grundschule gilt. Der
Ausschuss für Bildung und Kultur hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 o. g.
Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Nein-Stimmen
und zwei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen. |
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