Drucksache - 1481/VI
Laut einstweiliger Verfügung durch das Berliner
Verwaltungsgericht vom 26.08.2009 muss das Bezirksamt den Schulbetrieb in der
Dahlmann-Schule auch mit nur sechs Kindern weiterführen, da diesen ein Schulweg
in den Westteil der Stadt nicht zuzumuten war. Das Bezirksamt wird um Auskunft
gebeten: 1.
Welche Auswirkungen hatte und hat das Urteil für Marzahn-Hellersdorf? 2.
Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt für Gesamtberlin? 3.
Ist mit diesem Urteil, auch wenn es revidiert werden sollte, für die
betroffenen SchülerInnen eine Beschulung an der Dahlmann-Schule zumindest für
das gesamte Schuljahr 2009/2010 gesichert? |
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