Drucksache - 1374/VI
1. Wo werden die zwei
Pflegestützpunkte im Bezirk angesiedelt? Die Einrichtung von
Pflegestützpunkten im Land Berlin erfolgt auf der Grundlage des § 92c
Sozialgesetzbuch (SGB) XI und damit in konkreter Umsetzung wesentlicher Inhalte
des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Pflege - Weiterentwicklungsgesetzes
(PfWG). Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den
Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und auf Grundlage eines
entsprechenden Landesrahmenvertrages nehmen zum Juli 2009 zunächst 24
Pflegestützpunkte ihre Arbeit auf. Für den Bezirk Marzahn
– Hellersdorf wurde vereinbart, dass 2 Pflegestützpunkte eingerichtet
werden, die die nachfolgenden wesentlichen Aufgaben für die Bürgerinnen und
Bürger des Bezirks erfüllen werden:
Die beiden Pflegestützpunkte
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf befinden sich nach derzeitigem Stand zukünftig
in:
2. Wann nehmen diese ihre
Tätigkeit auf und wie wird die Bevölkerung über die Angebote informiert? Die Senatorin für Integration,
Arbeit und Soziales hat am 13.05.2009 in ihrer Presseerklärung zum Abschluss
des Landesrahmenvertrages über die Arbeit und Finanzierung der
Pflegestützpunkte informiert und mitgeteilt, dass die ersten 24
Pflegestützpunkte (2 je Bezirk) zum Juli diesen Jahres ihre Arbeit
aufnehmen werden. Mit entscheidend für die
erfolgreiche Arbeit der Pflegestützpunkte wird sein, wie diese wohnortnahen
Anlaufstellen von pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern und deren
Angehörigen angenommen werden. Hinsichtlich der Einbeziehung von
Selbsthilfegruppen und Ehrenamtlichen, kirchlicher und gesellschaftlicher
Träger und Organisationen und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit wird
ein Steuerungsgremium der gemeinsamen Träger in den einzelnen
Pflegestützpunkten federführend sein. Eine aktive und umfassende
Informationsgestaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes zu
den Angeboten und Möglichkeiten der Pflegestützpunkte wird wesentlich für deren
erfolgreiche Arbeit und die explizit gewollte Hilfe für jeden Einzelnen vom
Thema „Pflege“ betroffenen Hilfebedürftigen bzw. Angehörigen sein.
Dem Steuerungsgremium der gemeinsamen Träger in den einzelnen
Pflegestützpunkten wird dafür eine besondere Verantwortung zukommen. Dagmar Pohle |
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