Drucksache - 1219/VI
Die BVV
möge beschließen: Die in der
Vorlage des Bezirksamtes genannten Personen werden zu Mitgliedern des Beirates
in Sozialhilfeangelegenheiten gewählt. Begründung der Dringlichkeit: Entsprechend der o. g. beschlossenen
BA-Vorlage sind die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten von
der BVV für die Wahlperiode ab 01.03.2009 zu wählen. Da für dieses Gremium eine
Bestellung der neu gewählten Mitglieder vor Beginn der neuen Wahlperiode durch
das Bezirksamt erfolgen muss, wird um Berücksichtigung der Dringlichkeit
gebeten. Die
vollständige Vorlage ist in der Anlage als PDF-Dokument hinterlegt. |
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Anne Nentwich, BVV L
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