Drucksache - 1217/VI  

 
 
Betreff: Zu Aufwand und Kosten einer möglichen Schulstrukturreform
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Metwally, Hassan 
Drucksache-Art:Dringliche Große AnfrageDringliche Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Danke, Herr Komoß. – Nicht zu verstehen

Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Dann kommt die Große Anfrage von Herrn Metwally. Möchten Sie Ihre Anfrage begründen? Möchte er nicht.

Sicherlich auch wieder Herr Komoß. Sie haben das Wort.

 

 

Herr Komoß:

Ja, sehr geehrte Verordnete, vorletzte Antwort von meiner Seite für heute.
Sehr geehrter Herr Metwally, es sollte ein hoffnungsvoller Ausblick sein. Sie hatten gefragt nach den Veränderungen in der Schulnetzplanung, und welche Auswirkungen durch die vom Bildungssenator angestrebte Bildungsreform sich im Bezirk ergeben würden.

Ich würde sehr gerne, in der Tat, darauf antworten und eine Antwort hier präsentieren können, aber wir leiden sehr stark unter der vorhin dargestellten Situation, dass es keine, es gibt ja noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf, es gibt interessanterweise, anders als Ende des letzten Jahres, noch nicht mal eine zweiseitige Darstellung der Pläne der integrierten Haupt- und Realschule, die es Ende letzten Jahres gegeben hat. Hier gibt es eigentlich im Wesentlichen Äußerungen der Senatsbildungsverwaltung, wie die Kernelemente einer neuen Schulreform aussehen sollen. Ich hatte angesprochen die Vierzügigkeit, die Frequenzen in den einzelnen Klassen und den Ganztagsbetrieb. Das sind so die drei wesentlichen Elemente, die Auswirkungen dann auf die Schulnetzplanung haben. Das ist aus meiner Sicht, wie gesagt, völlig unseriös, jetzt zu sagen, wie sich ein mögliches Gesetz auf eine Schulnetzplanung auswirken wird. Wir werden mit Sicherheit entsprechende Veränderungen unter Beteiligung der Schulgremien dann erst machen, wenn wir von Seiten der Senatsbildungsverwaltung da belastbare Aussagen haben. Es findet morgen eine Sitzung der Bezirksstadträte für Bildung mit dem Bildungssenator statt. Bereits im Vorfeld haben wir als Bildungsstadträte die Forderung formuliert, dass wir, um unsere Schulnetzplanung machen zu können, um dann auch tatsächlich Aufträge auszulösen, im Rahmen des Konjunkturprogramms II und der Sonderprogramme, dass wir da zwingend bis Ende März eine Aussage brauchen über die wesentlichen Parameter.

Also, das wird morgen mit dem Senator auch besprochen werden. Es ist mir unklar, wie man dann tatsächlich guten Gewissens, auch aus Haushaltssicht, tatsächlich zu einer Auftragsvergabe kommen will, wenn diese Parameter nicht definiert sind. Und wenn sie nicht per Gesetz definiert sind, müssen sie für die Bezirke zumindest belastbar durch eine andere geeignete Form der schriftlichen Aussage des Bildungssenators gegeben werden.

Insofern kann ich die Frage zwei, welche Schulstandorte aufgehoben bzw. erweitert werden müssen, nicht wirklich beantworten. Ich könnte hier nur beantworten, dass unsere Haupt- und Realschulen, die Hauptschulen weniger als die Realschulen, nicht in der Lage sind, überall vierzügig gefahren zu werden. Also, vor allem die Hauptschulstandorte müssten mit erheblichem Aufwand ertüchtigt werden. Und je nach Situationen in einem Realschulstandort, ist für die Errichtung des Ganztagsbetriebes ebenfalls zwischen 900 T€ und knapp 2 Mio. anzusetzen, um den Ganztagsbetrieb dann aufnehmen zu können.

Welche Kosten, Frage drei, würden dadurch entstehen?
Das waren die geschätzten Kosten von 6,5 Mio. im Rahmen des Konjunkturpaketes.

Und welche Konsequenzen hätte eine solche Reform für das Schulpersonal im Bezirk?
Das kommt ein bisschen darauf an. Also, Schulpersonal im Bezirk wären ja auch Lehrer und Erzieher. Das hätte aus meiner Sicht kaum bis keine Auswirkungen, da sich ja die Gesamtzahl der Schüler dadurch nicht verändern würde, die die Grundlage für die Lehrerstunden und Erzieherstunden darstellen.

Die Auswirkungen auf das bezirkliche Personal wären gegeben, wenn man also einen Standort aufgibt, dann fällt normalerweise dort immer eine Stelle Schulsekretärin und eine Stelle Hausmeister weg. Also, das wären sozusagen dann je nach dem, wie viele Standorte davon betroffen würden, die Auswirkungen auf das bezirkliche Personal.

Gerne beantworte ich es schriftlich.

 

Vorsteherin der BVV, Frau Wermke:

Gleich die erste Nachfrage, wahrscheinlich beantwortet. Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Anfrage? Herr - nicht verstanden -

 
 

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