Drucksache - 1217/VI
Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Danke, Herr
Komoß. – Nicht zu verstehen Weiteren
Redebedarf sehe ich nicht. Dann kommt die Große Anfrage von Herrn Metwally. Möchten
Sie Ihre Anfrage begründen? Möchte er nicht. Sicherlich
auch wieder Herr Komoß. Sie haben das Wort. Herr
Komoß: Ja, sehr
geehrte Verordnete, vorletzte Antwort von meiner Seite für heute. Ich würde
sehr gerne, in der Tat, darauf antworten und eine Antwort hier präsentieren
können, aber wir leiden sehr stark unter der vorhin dargestellten Situation,
dass es keine, es gibt ja noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf, es gibt
interessanterweise, anders als Ende des letzten Jahres, noch nicht mal eine
zweiseitige Darstellung der Pläne der integrierten Haupt- und Realschule, die
es Ende letzten Jahres gegeben hat. Hier gibt es eigentlich im Wesentlichen
Äußerungen der Senatsbildungsverwaltung, wie die Kernelemente einer neuen
Schulreform aussehen sollen. Ich hatte angesprochen die Vierzügigkeit, die
Frequenzen in den einzelnen Klassen und den Ganztagsbetrieb. Das sind so die
drei wesentlichen Elemente, die Auswirkungen dann auf die Schulnetzplanung
haben. Das ist aus meiner Sicht, wie gesagt, völlig unseriös, jetzt zu sagen,
wie sich ein mögliches Gesetz auf eine Schulnetzplanung auswirken wird. Wir
werden mit Sicherheit entsprechende Veränderungen unter Beteiligung der Schulgremien
dann erst machen, wenn wir von Seiten der Senatsbildungsverwaltung da
belastbare Aussagen haben. Es findet morgen eine Sitzung der Bezirksstadträte
für Bildung mit dem Bildungssenator statt. Bereits im Vorfeld haben wir als
Bildungsstadträte die Forderung formuliert, dass wir, um unsere
Schulnetzplanung machen zu können, um dann auch tatsächlich Aufträge
auszulösen, im Rahmen des Konjunkturprogramms II und der Sonderprogramme, dass
wir da zwingend bis Ende März eine Aussage brauchen über die wesentlichen
Parameter. Also, das
wird morgen mit dem Senator auch besprochen werden. Es ist mir unklar, wie man
dann tatsächlich guten Gewissens, auch aus Haushaltssicht, tatsächlich zu einer
Auftragsvergabe kommen will, wenn diese Parameter nicht definiert sind. Und
wenn sie nicht per Gesetz definiert sind, müssen sie für die Bezirke zumindest
belastbar durch eine andere geeignete Form der schriftlichen Aussage des
Bildungssenators gegeben werden. Welche
Kosten, Frage drei, würden dadurch entstehen? Und welche
Konsequenzen hätte eine solche Reform für das Schulpersonal im Bezirk? Die
Auswirkungen auf das bezirkliche Personal wären gegeben, wenn man also einen
Standort aufgibt, dann fällt normalerweise dort immer eine Stelle
Schulsekretärin und eine Stelle Hausmeister weg. Also, das wären sozusagen dann
je nach dem, wie viele Standorte davon betroffen würden, die Auswirkungen auf
das bezirkliche Personal. Gerne
beantworte ich es schriftlich. Vorsteherin
der BVV, Frau Wermke: Gleich die
erste Nachfrage, wahrscheinlich beantwortet. Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser
Anfrage? Herr - nicht verstanden - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin