Drucksache - 1130/VI
Die
BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, dem auf dem Gelände der Villa
Schilkin einschließlich Frontzaun-Anlage liegenden Denkmalschutz Rechnung zu
tragen, den Frontzaun am originalen Standort zu belassen und die als Radbahn
genutzte Gehbahn nicht auf Kosten der repräsentativen Gesamtwirkung und Nutzbarkeit
der denkmalgeschützten Villenanlage zu
verbreitern. Verhandlungen mit der zuständigen Senatsverwaltung sind
umgehend in diesem Sinn aufzunehmen auf der Grundlage von aktuellen
Verkehrsermittlungen (Fußgängerzahlen, Radfahrerzahlen) und alternativen
Vorschlägen zur Problemlösung unter Mitarbeit der Denkmalbehörde. Die Begründung zur Festsetzung des B-Plans XXIII-32c ist
entsprechend umzuformulieren. Der
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung
am 09. 12. 2008 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich,
mit zwei Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und drei Enthaltung, den Antrag abzulehnen. |
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