Drucksache - 0958/VI
Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, in einem Stadtteil, besser jedoch in je einem
Stadtteil im Siedlungsgebiet und der Großsiedlung, die Einschulungsbereiche der
Grundschulen aufzuheben und damit dem Anmeldeverhalten der Eltern besser zu
entsprechen. Begründung: Es kann grundsätzlich davon
ausgegangen werden, dass sich 80 % in der Grundschule anmelden, die eine
wohnortnahe Lage hat. 20 % bevorzugen aus unterschiedlichsten Gründen andere
Grundschulen. Diese
Einschätzung wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport durch den Bezirksstadtrat
bestätigt. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft für die Aufhebung in einem
Stadtteil signalisiert. |
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