Drucksache - 2589/V  

 
 
Betreff: Kein Straßenausbau ohne Zustimmung der Anwohner/innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSFraktion DIE LINKE.PDS
Verfasser:1. Dahler, Klaus-Jürgen
2. Kittler, Regina
3. Mätz, Klaus
 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragDringlicher Antrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.08.2006 
59. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag Linke PDF-Dokument
2. Gemeinsamer Antrag Linke + SPD PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Eine Zustimmung zu Maßnahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes nach § 3 (3) erfolgt nur, wenn die Anlieger der entsprechenden Straße der entsprechenden Maßnahme zugestimmt haben.

Begründung:

Begründung:

Das Straßenausbaubeitragsgesetz sieht in § 3 (3) ein uneingeschränktes Beschlussrecht der BVV über jede einzelne bezirkliche Straßenausbaumaßnahme vor. Bis zum heutigen Tag hat das Bezirksamt sowohl kein Bauprogramm nach § 3 (2), Satz 1 den Anliegern als auch der BVV vorgelegt als auch keine notwendige Information nach § 3 (3), Satz 1 gegenüber den Anliegern durchgeführt. Ohne diese pflichtgemäßen Maßnahmen kann keine Entscheidung der BVV zu Straßenausbaumaßnahmen herbeigeführt werden.

Aufgrund der Desinformationskampagne des VDGN e.V. und der bezirklichen CDU stellt die BVV klar, dass nur mit Zustimmung der Anlieger Straßenausbaumaßnahmen erfolgen werden. Durch direkte und repräsentative Demokratie legen wir die Entscheidung über den Straßenausbau in die Hände der Bewohner/innen unseres Bezirkes.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses befassen sich vor Beendigung der Wahlperiode mit der Durchführung dieses Gesetzes, und eine Stellungnahme der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist in dieser Hinsicht hilfreich.

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin