Drucksache - 2534/V
BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12..09.06 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Drs.
2534/V aus der 58. Sitzung der BVV vom 29.06.2006, Abschließen der zum Rückbau/Abriss vorgesehenen Flächen (Stadtteil
Hellersdorf Süd) 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Der Empfehlung kann nur zum Teil gefolgt werden: Der Rückbau von leergefallenen Infrastruktureinrichtungen im
Rahmen der Fördermaßnahme Stadtumbau Ost erfolgt prinzipiell im Landeseigentum
vor Übertragung in das Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH
& Co. KG. Die Verkehrssicherungspflicht liegt immer beim Eigentümer, hier
vertreten durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Finanzen,
Personal und Verwaltung. Das “Abschließen der … Flächen” im Sinne von verschlossenen
Toren zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit obliegt, wie oben genannt,
dem Eigentümer. Während der Abrissmaßnahme ist diese Verkehrssicherungspflicht
Gegenstand des Vertrages zwischen der Serviceeinheit Hochbau und
Abrissunternehmen und wird durch den Auftragnehmer wahrgenommen. Davor und bis
zum Wechsel von Besitz, Nutzen und Lasten an den Treuhänder hat die
Organisationseinheit Grundvermögen und Allgemeine Verwaltung dafür Sorge zu
tragen. Eine Kontrolle der Standorte auf Verkehrssicherheit erfolgt in
unregelmäßigen Abständen. Auf Bürgerhinweise wird jedoch umgehend reagiert;
dies schließt gleichermaßen die Information des Liegenschaftsfonds ein, wenn
die Zuständigkeit bereits dort liegt. Im Sinne von Beendigung der Rückbaumaßnahmen erfolgt das
“Abschließen” auf der Grundlage der vertraglichen Bindungen der Serviceeinheit
Hochbau mit dem Abrissunternehmen. Im Wesentlichen führen nur ungünstige
Witterungsbedingungen und verspätete Aufnahme der Arbeiten wegen zu frühen
Brutbeginn von Vögeln auf der Liegenschaft zu Verzögerungen. Dr. Uwe Klett Bezirksbürgermeister |
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