Drucksache - 2519/V  

 
 
Betreff: Rückbaufläche Lily-Braun-Straße (ehem. Kita) - Einbeziehen der direkten Anwohner zur Neugestaltung und Pflege (Stadtteil Hellersdorf Süd) (BA-Vorlage Nr. 1815/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, Heinrich 
Drucksache-Art:Dringlicher AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin  12.09.2006

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2519/V aus der 58. Sitzung der BVV vom 29. 06. 2006

 

Rückbaufläche Lily-Braun-Straße (ehem. Kita) – Einbeziehung der direkten Anwohner zur Neugestaltung und Pflege (Stadtteil Hellersdorf Süd)

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Ersuchen der BVV bezieht sich allgemein auf eine Fläche in der Lily-Braun-Straße. An diesem Standort sind jedoch zwei Kindertagesstätten die durch den Rückbau betroffen sind. Die Abschlussinformation erfolgt daher für beide Flächen:

 

1.      Rückbaufläche der ehemaligen Kita Lily-Braun-Straße 16/18
Die Fläche befindet sich zur Zeit noch im Finanzvermögen des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin. Die Kita wird ab September 2006 zurückgebaut. Eine Übernahme der Fläche in ein Fachvermögen des Bezirksamtes ist nicht vorgesehen. Die Fläche wird aus diesem Grund entsprechend den Rechtsvorschriften des Landes Berlin an den Liegenschaftsfonds als Bauland übertragen. Über die weitere Verwendung entscheidet dann der Liegenschaftsfonds. Eine Zwischennutzung wäre nur im Rahmen eines Pachtverhältnisses mit dem Liegenschaftsfonds möglich. Eine abschließende Gestaltung obliegt dem Liegenschaftsfonds bzw. dem Investor, der dieses Grundstück eventuell erwirbt. Dem Ersuchen der BVV kann somit nicht gefolgt werden.

2.      Rückbaufläche der ehemaligen Kita Lily-Braun-Straße 13/15
Diese Kita wurde im Jahr 2004 zurückgebaut. Voraussetzungen für eine fachliche Nutzung waren nicht gegeben. Aus diesem Grund wurde die Fläche im Jahr 2005 an den Liegenschaftsfonds als Bauland übergeben. Der Liegenschaftsfonds beabsichtigt, auf dieser Fläche eine Stellplatzanlage zu errichten. Seitens des Eigentümers der benachbarten Wohnhäuser (Stadt und Land) besteht ebenfalls Interesse an dieser Fläche. Eine abschließende Klärung ist noch nicht erfolgt.
Dem Ersuchen der BVV kann aus diesem Grund auch bei dieser Fläche nicht gefolgt werden.

Dr. Klett                        Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadtrat

 

 
 

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