Drucksache - 2297/V  

 
 
Betreff: Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Auswertung der Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB, Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-32b vom 10. Mai 2005 mit Deckblatt vom 23. November 2005 sowie der Begründung vom Januar 2006... (BA-Vorlage Nr. 1562/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Fischer, Sebastian 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
01.02.2006 
96. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
07.02.2006 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt, der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-32b vom 10. Mai 2005 mit Deckblatt vom 23. November 2005 sowie der Begründung vom Januar 2006 für das Gelände zwischen der Dorfstraße, den Grundstücken Senziger Straße 2/46, der Zernsdorfer Straße, den Grundstücken Zernsdorfer Straße 24/16, dem Flurstück 449, dem Grundstück Ringstraße 9, der Ringstraße, der Waplitzer Straße und der Brodauer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, zuzustimmen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) i.V.m.
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) sind die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Rechtsverordnung zu seiner Festsetzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung bzw. Entscheidung vorzulegen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.02.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit acht Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

 
 

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