Drucksache - 2162/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 26.02.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 2162/V aus der 50. BVV vom 27.10.2005 Bürgerämter und Stadtteilzentren 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Auf der Grundlage
der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Bezirksverwaltungsgesetz, in der Fassung
vom 14.12.2005, erfolgt die Umsetzung der neuen plebiszitären Elemente
(insbesondere Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
anlassbezogen. Für
die Umsetzung nutzt das Bezirksamt grundsätzlich die bereits vorhandenen
fachlichen und materiellen Ressourcen des für die Organisation von Wahlen sowie
für die bisherige Form von Bürgerbegehren zuständigen Bereiches Bürgerdienste. Eine
gesonderte gesetzliche Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz zur Einrichtung der
Stadtteilzentren als Kontaktstellen für Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung
der neuen Demokratiegesetze besteht nicht. Dennoch strebt das Bezirksamt an,
die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilzentren umfassend in die kommunalen
Entscheidungen einzubeziehen und eine kontinuierliche und nachhaltige
Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements zur Stärkung des Gemeinwesens zu
fördern. Mit dem am 04.01.2007 unterzeichneten Rahmenvertrag über die weitere
Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im
Bezirk Marzahn - Hellersdorf wird daher einer stärkeren Beteiligung und
Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern Rechnung getragen. Die
Stadtteilzentren erschließen, fördern und bündeln ehrenamtliches und
bürgerschaftliches Engagement. Sie sind
Kommunikationszentren für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes bei
der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von direkten demokratischen und
plebiszitären Beteiligungsprozessen, wie z. B. Einwohnerversammlungen u.ä. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin |
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