Drucksache - 2162/V  

 
 
Betreff: Initiativantrag zur Drs.- Nr. 2086/V - Bürgerämter und Stadtteilzentren als Kontaktstelle für Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung der neuen Demokratiegesetze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE.PDSBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.09.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Hauptausschuss Anhörung
26.09.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
13.10.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.01.2006 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.10.2005 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
15.12.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
18.01.2006 
95. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
22.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Initiativantrag PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
4. Dringl. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
5. Mitteilung Hauptausschuss PDF-Dokument
6. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    26.02.2007

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.2007

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, Ds-Nr. 2162/V aus der 50. BVV vom 27.10.2005

Bürgerämter und Stadtteilzentren
als Kontaktstelle für Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung der neuen Demokratiegesetze

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Bezirksverwaltungsgesetz, in der Fassung vom 14.12.2005, erfolgt die Umsetzung der neuen plebiszitären Elemente (insbesondere Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid) anlassbezogen. 

Für die Umsetzung nutzt das Bezirksamt grundsätzlich die bereits vorhandenen fachlichen und materiellen Ressourcen des für die Organisation von Wahlen sowie für die bisherige Form von Bürgerbegehren zuständigen Bereiches Bürgerdienste.

Eine gesonderte gesetzliche Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz zur Einrichtung der Stadtteilzentren als Kontaktstellen für Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung der neuen Demokratiegesetze besteht nicht. Dennoch strebt das Bezirksamt an, die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilzentren umfassend in die kommunalen Entscheidungen einzubeziehen und eine kontinuierliche und nachhaltige Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements zur Stärkung des Gemeinwesens zu fördern. Mit dem am 04.01.2007 unterzeichneten Rahmenvertrag über die weitere Ausgestaltung und Kooperation der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn - Hellersdorf wird daher einer stärkeren Beteiligung und Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern Rechnung getragen. Die Stadtteilzentren erschließen, fördern und bündeln ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement. Sie sind  Kommunikationszentren für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes bei der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von direkten demokratischen und plebiszitären Beteiligungsprozessen, wie z. B. Einwohnerversammlungen u.ä.

 

 

 

Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeisterin             

 

 
 

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