Auszug - Sicherheit für Beschäftigte des Bezirksamtes der Gefährdungslage anpassen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Dienstleistungsvertrag zur Sicherung von Bürodienstgebäuden zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der jeweiligen Sicherheitslage anzupassen bzw. neu zu verhandeln oder auszuschreiben. Die Anforderungen an einen neuen oder veränderten Vertrag sind im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Personalrat zu erstellen und müssen dem Sicherheitsbedürfnis der Beschäftigten in den einzelnen BDG angemessen entsprechen.
Sollten dafür zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sein, sind diese rechtzeitig im Vorfeld der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/ 2021 dem Hauptausschuss begründet vorzulegen.
Realisierung: In der 45. Sitzung der BVV zur Kenntnis gegeben. |
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