Auszug - Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent - anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen  

 
 
62. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 3.5
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 31.07.2019 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0461/VIII Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent - anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Kultur und WeiterbildungBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll

Der Abschlussbericht wurde vorgelegt.


 
 

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